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	<title>RiZBiZ &#187; Steuerpolitik</title>
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	<pubDate>Fri, 23 Feb 2007 10:46:03 +0000</pubDate>
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		<title>Die Mär von der Steuerlastquote</title>
		<link>http://www.rizbiz.de/2006/04/die-mar-von-der-steuerlastquote/</link>
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		<pubDate>Wed, 26 Apr 2006 12:23:46 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Frank Poersch</dc:creator>
		
		<category><![CDATA[Steuerpolitik]]></category>

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		<description><![CDATA[Nach Einschätzung des zukünftigen SPD-Chefs Kurt Beck braucht der Staat zukünftig mehr Geld, um Zukunftsaufgaben bewältigen zu können. Dazu reiche  die derzeitige Steuerlastquote nicht aus. Das Gemeinwesen habe für Aufgaben wie Bildung und Kinderbetreuung Anspruch auf einen “angemessenen Anteil” am Volkseinkommen.
Mehr Staat, mehr Geld oder mehr Geld, mehr Staat. Die Steuerlastquote stellt das gesamtstaatliche [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Nach Einschätzung des zukünftigen SPD-Chefs Kurt Beck braucht der Staat zukünftig mehr Geld, um Zukunftsaufgaben bewältigen zu können. Dazu reiche  die derzeitige Steuerlastquote nicht aus. Das Gemeinwesen habe für Aufgaben wie Bildung und Kinderbetreuung Anspruch auf einen “angemessenen Anteil” am Volkseinkommen.</p>
<p>Mehr Staat, mehr Geld oder mehr Geld, mehr Staat. Die <a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Steuerlastquote">Steuerlastquote</a> stellt das gesamtstaatliche Steueraufkommen einer Volkswirtschaft in ein Verhältnis zu einer anderen monetären Größe, wie dem Bruttosozialprodukt oder dem Bruttoinlandsprodukt, um die relative Belastung verschiedener Produktionsstandorte oder Volkswirtschaften zu vergleichen. Wir zahlen aber bekanntlich nicht nur Steuern, kleine und mittelständische Unternehmer kämpfen gegen eine Abgabenlast, die immerhin zu der <a href="http://www.basisblogger.de/2006/04/firmensteuern-sind-zweithochste-in-europa/">zweithöchsten Belastung</a> der Unternehmen in Europa führt. Wir sprechen hier von der Gesamtbelastung, nicht nur von den Steuern und der Vergleich der Steuerlastquote ist unsinnig, wenn nicht alle Abgaben mit einbezogen werden.</p>
<blockquote><p>Becks Vorstoß war nicht nur taktisch, sondern auch inhaltlich falsch. Viele Sozialdemokraten verweisen gern auf die hohe Steuerlast in skandinavischen Ländern, doch der Vergleich trägt nicht: Addiert man hierzulande Steuern und Sozialabgaben, unterscheidet sich die Belastung kaum. Dennoch stehen weitere Erhöhungen, nicht nur bei der Mehrwertsteuer, schon im Koalitionsvertrag. Wer noch stärker zulangen will, sollte daher erst Vorschläge machen, wie die staatlichen Mittel etwa in der Arbeitsverwaltung und im Gesundheitswesen effizienter eingesetzt werden können. (Quelle: <a href="http://www.zeit.de/2006/18/Kolumne">Elisabeth Niejahr - Die Zeit</a>)</p></blockquote>
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		<title>Reichensteuer - Streit in der Koalition</title>
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		<pubDate>Wed, 26 Apr 2006 08:33:43 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Frank Poersch</dc:creator>
		
		<category><![CDATA[Steuerpolitik]]></category>

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		<description><![CDATA[Nun hat auch die Koalition begriffen, daß die Umsetzung der geplanten “Reichensteuer” nicht so ganz unproblematisch ist. Es geht insbesondere um die Besteuerung der Unternehmen.
Die SPD hat sich da einen recht pragmatischen Ansatz gefunden. “Wenn es mit einer Privilegierung der gewerblichen Einkünfte nicht geht, dann eben ohne.” Dies sagte SPD-Fraktionsvize Joachim Poß der “Financial Times [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Nun hat auch die Koalition begriffen, daß die Umsetzung der geplanten “Reichensteuer” nicht so ganz unproblematisch ist. Es geht insbesondere um die Besteuerung der Unternehmen.</p>
<p>Die SPD hat sich da einen recht pragmatischen Ansatz gefunden. “Wenn es mit einer Privilegierung der gewerblichen Einkünfte nicht geht, dann eben ohne.” Dies sagte SPD-Fraktionsvize Joachim Poß der “Financial Times Deutschland”, es sei “gar keine Frage”, dass die SPD an der “Reichensteuer” festhalte.</p>
<p>Unions-Fraktionsvize Michael Meister sagte der Zeitung, daß die CDU mit Sicherheit keiner zusätzlichen Belastung der gewerblichen Einkünfte zustimmen wird. Meister schlägt zwei Optionen vor, um das Problem zu lösen:</p>
<ol>
<li>Verschiebung der Einführung der gesamten Reichensteuer auf 2008. Dann soll ohnehin die große Unternehmensteuerreform greifen, die dann auch die gewerblichen Einkünfte von Personenunternehmern erfassen würde.</li>
<li>Umsetzung der Änderung 2007, dann aber alle Gewinneinkünfte privilegieren - sowohl unternehmerische als auch Kapitaleinkünfte.</li>
</ol>
<p>Das wäre nach Meisters Einschätzung verfassungsfester als die bisher geplante Unterscheidung zwischen gewerblichen Einkünften und anderen Einkommensarten.</p>
<p>Da sehe ich nur ein kleines Problem. Kapitaleinkünfte gehören meines Wissens nach nicht nicht zu den Gewinn-, sondern zu den Überschusseinkünften (§ 20 EStG).</p>
<p>Aber irgendwas ist ja immer.</p>
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		<title>Dilemma bei Reichensteuer</title>
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		<pubDate>Tue, 25 Apr 2006 16:45:28 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Frank Poersch</dc:creator>
		
		<category><![CDATA[Steuerpolitik]]></category>

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		<description><![CDATA[Zum 1. Januar 2007 soll nun also die sogenannte Reichensteuer kommen. Danach müssen Spitzenverdiener mit einem Jahreseinkommen von 250.000 € zukünftig eine Einkommenssteuer von 45%, statt wie bisher 42%, entrichten. Für Verheiratete gilt entsprechend eine Grenze von 500.000 €.
Laut Koalitionsvertrag sollen aber gewerbliche Einkünfte und Mittelständler, die ebenfalls der Einkommensteuer unterliegen, davon ausgenommen werden. Unter [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Zum 1. Januar 2007 soll nun also die sogenannte Reichensteuer kommen. Danach müssen Spitzenverdiener mit einem Jahreseinkommen von 250.000 € zukünftig eine Einkommenssteuer von 45%, statt wie bisher 42%, entrichten. Für Verheiratete gilt entsprechend eine Grenze von 500.000 €.</p>
<p>Laut Koalitionsvertrag sollen aber gewerbliche Einkünfte und Mittelständler, die ebenfalls der Einkommensteuer unterliegen, davon ausgenommen werden. Unter Umständen könnte aber genau dies mit dem Gleichheitssatz des Artikels 3 Absatz 1 des Grundgesetzes unvereinbar sein. Eine entsprechende Ausnahmeregelung könnte mit Rechtsmitteln angegriffen werden. Man darf gespannt sein, wie die Verfassungsprobleme gelöst werden.<br />
(via <a href="http://www.sueddeutsche.de/,tt1m2/wirtschaft/artikel/553/74479/">Süddeutsche</a>)</p>
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		<title>Firmensteuern sind zweithöchste in Europa</title>
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		<pubDate>Tue, 18 Apr 2006 15:47:37 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Frank Poersch</dc:creator>
		
		<category><![CDATA[Steuerpolitik]]></category>

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		<description><![CDATA[Unternehmen zahlen in Deutschland effektiv die zweithöchsten Steuern innerhalb der Europäischen Union.
Das Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) hat herausgefunden, dass Gewinne von Kapitalgesellschaften in der Bundesrepublik im Jahr 2005 effektiv mit 36,0 Prozent belastet wurden. Nur in Spanien habe diese - virtuelle - Steuerquote mit 36,1 Prozent noch etwas höher gelegen. Der Durchschnittswert der anderen [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Unternehmen zahlen in Deutschland effektiv die zweithöchsten Steuern innerhalb der Europäischen Union.<br />
Das Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) hat herausgefunden, dass Gewinne von Kapitalgesellschaften in der Bundesrepublik im Jahr 2005 effektiv mit 36,0 Prozent belastet wurden. Nur in Spanien habe diese - virtuelle - Steuerquote mit 36,1 Prozent noch etwas höher gelegen. Der Durchschnittswert der anderen EU-Staaten liegt dagegen nur bei 23,7 Prozent. (<a href="http://www.handelsblatt.de/pshb/fn/relhbi/sfn/buildhbi/cn/GoArt!204867,204886,1065312/SH/0/depot/0/index.html">via Handelsblatt</a>)</p>
<p>Wie, nur Platz 2 in der Europäischen Union. Da müssen unsere Politiker aber sofort nachlegen. Glücklicherweise <a href="http://www.taz.de/pt/2006/04/18/a0073.1/text">diskutieren</a> sie das schon.</p>
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		<title>Staat darf mehr als 50 Prozent Steuern kassieren</title>
		<link>http://www.rizbiz.de/2006/03/staat-darf-mehr-als-50-prozent-steuern-kassieren/</link>
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		<pubDate>Fri, 17 Mar 2006 13:41:48 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Frank Poersch</dc:creator>
		
		<category><![CDATA[Steuerpolitik]]></category>

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		<description><![CDATA[Hohe Einkommen dürfen nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts steuerlich grundsätzlich auch “hoch belastet” werden. Der Halbteilungsgrundsatz des ehemaligen Verfassungsrichters Paul Kirchhof gilt damit nicht mehr. Dieser besagt, dass der Fiskus höchstens die Hälfte eines Einkommens als Steuer verlangen darf.
Die Gesamtbelastung durch Einkommen- und Gewerbesteuer verletze den Kläger nicht in seinem Eigentumsgrundrecht. Der Wortlaut dieses Grundrechts [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Hohe Einkommen dürfen nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts steuerlich grundsätzlich auch “hoch belastet” werden. Der Halbteilungsgrundsatz des ehemaligen Verfassungsrichters Paul Kirchhof gilt damit nicht mehr. Dieser besagt, dass der Fiskus höchstens die Hälfte eines Einkommens als Steuer verlangen darf.</p>
<p>Die Gesamtbelastung durch Einkommen- und Gewerbesteuer verletze den Kläger nicht in seinem Eigentumsgrundrecht. Der Wortlaut dieses Grundrechts (Art. 14 GG) könne “nicht als ein striktes, grundsätzlich unabhängig von Zeit und Situation geltendes Gebot hälftiger Teilung zwischen Eigentümer und Staat gedeutet werden”</p>
<p>Auslöser des jetzigen Verfahrens war ein Gewerbetreibender, dem das Finanzamt für das Jahr 1994 - bei einem zu versteuernden Einkommen von umgerechnet 318.472 Euro eine Einkommensteuer von umgerechnet 133.070 Euro und eine Gewerbesteuer in Höhe von umgerechnet 57.692 Euro abverlangt hatte - eine Steuerbelastung von 59,9 Prozent. In seiner Verfassungsbeschwerde berief er sich auf den “Halbteilungsgrundsatz”.<br />
Schon 1999 hatte der Bundesfinanzhof die Klage zurückgewiesen. Ihm bleibe genügend Einkommen, sein wirtschaftlicher Erfolg sei nicht gefährdet, argumentierten die Richter.</p>
<p>Nun kann der Gesetzgeber zuschlagen, mit dem Segen des Bundesverfassungsgerichts. Durch dieses Urteil wird der Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers bei der steuerlichen Gesamtbelastung von Bürgern erweitert. Der Beschluss des Halbteilungsgrundsatzes durch das Bundesverfassungsgericht ist vom Juni 1995 und hat immerhin mehr als 10 Jahre Bestand gehabt.</p>
<p>Also, liebe Leistungswilligen und Besserverdiener. Ab ins Ausland.</p>
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