AGB Im Internet

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind auf vielen Portalen fehlerhaft dargestellt. Es ist unzulässig, die Vereinbarung allgemeiner Geschäftsbedingen dadurch zu fingieren, dass man lediglich durch Anclicken eines Kästchens bestätigt, die AGB gelesen zu haben. Korrekt gestaltet ist die Internetseite dann, wenn der Verbraucher den gesamten Text der AGB herunter “scrollen” muss, um dann das Häkchen unter die Erklärung “gelesen und einverstanden” setzen zu können.

Einige Unternehmen sind deswegen bereits von Dritten auf Unterlassung in Anspruch genommen worden und der Verein für lauteren Wettbewerb mahnt deswegen seit April alle Unternehmen ab, in deren Internet-Auftritt sich entsprechende Fehler finden.

Beschluss des Landgerichtes Hamburg
Geschäfts-Nr. 315 O 137/06

Eine Reaktion zu “AGB Im Internet”

  1. openblogger / AGB Im Internet schrieb:

    […] (via RiZBiZ) […]

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